Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
Welche Aufnahmebedingungen der Fachschule für Sozialpädagogik muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen?
- schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss und
- berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule in der Fachrichtung Sozialpädagogik ist
- der Abschluss in einem rechtlich geregelten Ausbildungsberuf
- oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren
- oder
- der Nachweis der Hochschulreife oder Fachhochschulreife wird als gleichwertige Aufnahmevoraussetzung anerkannt, wenn die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich eine sozialpädagogische Vollzeittätigkeit von einem Jahr (Praktikum, FSJ, Berufstätigkeit) nachweisen können und
- eine weitere Aufnahmebedingung ist der Nachweis der Ausbildungsplatzzusage, den wir Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung ausstellen werden.
! Bitte beachten Sie, dass Sie sich ebenfalls an der Fachschule für Sozialpädagogik bewerben müssen.
Welchen Abschluss habe ich nach Ende der Ausbildung?
Staatlich anerkannte*r Erzieher*in- weitere Voraussetzungen:
- Spaß an der Arbeit mit Kindern und eine zugewandte Persönlichkeit
- Aufgeschlossenheit, Interesse und Lernbereitschaft
- Fähigkeit, im Team zu arbeiten und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- Wir Bieten:
- Arbeit in tollen Teams mit netten und hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen
- gut ausgestattete Kindertagesstätten mit einem guten Personalschlüssel
- eine kontinuierliche Begleitung der Ausbildung erfolgt durch geschulte Praxisanleiterinnen
- Vergütung während der Ausbildungszeit:
- im 1. Ausbildungsjahr 1.340 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr 1.402 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr 1.503 Euro
- Besonderheiten:
Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen sowie Bewerber:innen mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Neustadt in Holstein selbstverständlich.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 29.11.2024 per E-Mail an bewerbung@stadt-neustadt.de. Nach Möglichkeit sollten alle Dokumente in einer zusammengefassten pdf-Datei übermittelt werden.
Schriftliche Bewerbungen können Sie an nachstehende Adresse senden, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt werden:
Stadt Neustadt in Holstein
Der Bürgermeister
Sachgebiet Personal
Am Markt 1
23730 Neustadt in HolsteinNach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Unterlagen ausgewertet. Anschließend erhalten Sie eventuell eine Einladung zu einem Auswahlgespräch.
- Nähere Informationen:
Nähere Informationen erhalten Sie vom Sachgebiet Personal, von Frau Lea Mehlis unter 04561 619-381 oder per E-Mail lmehlis@stadt-neustadt.de. Im Internet können Sie unter www.stadt-neustadt.de viele weitere Informationen erhalten. Schauen Sie gern vorbei.