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Sozialpädagog*in zur Beratung, Betreuung, Unterbringung von Wohnungsnotfällen

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
08.12.2024
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

EG S 12 TVöD zzgl. SuE-Zulage

Stellenbeschreibung:

Kieler Amt für Wohnen und Grundsicherung sucht frische Köpfe

Starten Sie bei uns als

Sozialpädagog*in zur Beratung, Betreuung, Unterbringung von Wohnungsnotfällen 

(vergütet nach EG S 12 TVöD zzgl. SuE-Zulage)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wohnungs- und Unterkunftssicherung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Was zu tun ist

Verhinderung bzw. Begleitung von Zwangsräumungen mit anschließender Unterbringung

  • Sie ermitteln alle für Zwangsräumungen relevanten Informationen mit Prüfung der Zuständigkeit und nehmen Kontakt auf und beraten Betroffene.
  • Sie vermitteln rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Hilfen.
  • Sie prüfen Möglichkeiten zur Verhinderung der Zwangsräumungen.
  • Sie verhandeln mit Vermieter*innen über Räumungsaufschub.
  • Sie nehmen Mietschuldenanträge auf und bearbeiten diese nach den gültigen Standards.
  • Sie kooperieren mit Wohnungsunternehmen, Vermieter*innen bzw. deren anwaltliche Vertretungen, Gerichtsvollzieher*innen, Speditionen, Gesundheitsamt, Jugendamt und Polizei.
  • Sie nehmen Zwangsräumungsterminen, ggf. mit Krisenintervention vor Ort, teil.

Beratung, Unterbringung und Betreuung von Wohnungslosen im Ersatzwohnraum

  • Sie ermitteln die notwendigen Informationen inklusive Prüfung der Voraussetzungen für die Entscheidung über eine Unterbringung.
  • Sie organisieren die Unterbringung und führen Hausbesuche durch.
  • Sie kooperieren mit leistungsgewährenden Stellen, Fachdiensten, Hotels und der Unterkunftsverwaltung der Abteilung.
  • Sie regen zur Wohnungssuche an und stehen im regelmäßigen Kontakt zu untergebrachten Personen.
  • Sie kümmern sich um die ordnungsbehördlichen Unterbringungen nach Wohnungsbränden oder ähnlichen Ereignissen für alle Personengruppen.

Hilfeplanung und Beteiligung an Hilfekonferenzen

  • Sie führen Hilfeplangespräche mit Mehrpersonenhaushalten, erstellen die Hilfepläne und überwachen diese.
  • Sie führen Hilfekonferenzen für Mehrpersonenhaushalte durch.
  • Sie nehmen an Hilfekonferenzen für Einpersonenhaushalte, die über einen externen Träger betreut werden, teil.

Verwaltungsaufgaben und Arbeitsorganisation

  • Sie erledigen allgemeine Verwaltungsaufgaben.
  • Sie dokumentieren die Hilfeprozesse und erstellen Statistiken.
  • Sie sind zuständig für die Weiterentwicklung des Konzeptes (u.a. in Zusammenarbeit mit anderen internen und externen Fachdiensten).
  • Sie sind zuständig für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (u.a. stadtintern oder in Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften, Fachdiensten u.a.m.).
  • Sie nehmen an stadtinternen und trägerübergreifenden Arbeitsgruppen, Dienst- und Teamsitzungen, Fallgesprächen, Fortbildungen und Supervision teil.
  • Sie begleiten Praktikant*innen der Fachhochschule und leiten diese auch an.

Wo Sie wirken

Die Abteilung „Wohnungs- und Unterkunftssicherung“ ist die zentrale Dienststelle der Landeshauptstadt Kiel für alle Obdachlosenangelegenheiten. Sie arbeitet nach dem sogenannten Fachstellenkonzept, das vom Deutschen Städtetag und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle entwickelt wurde. Für diesen Aufgabenbereich ist sie Ordnungsbehörde, Kostenträger nach dem SGB II und SGB XII und zum Teil Betreuungsträger. Vorrangiges Ziel der Arbeit ist, den Verlust von Wohnraum durch präventive Maßnahmen zu verhindern bzw. eine bestehende Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit innerhalb einer möglichst kurzen Zeit zu beseitigen. Ein Teil der Aufgaben ist an freie Träger übertragen bzw. wird mit diesen in enger Kooperation durchgeführt. Für den Bereich der Unterbringung von wohnungslosen bzw. obdachlosen Mehrpersonenhaushalten ist eine Stelle neu zu besetzen.

Die Arbeit erfolgt im Spannungsbogen zwischen der Verpflichtung der Kommune zur Unterbringung obdachloser bzw. wohnungsloser Personen (häufig mit multiplen Problemlagen), dem engen Wohnungsmarkt, den berechtigten Interessen von Vermieter*innen und Betreiber*innen von Einrichtungen und der Allgemeinheit sowie einer häufig skeptischen Nachbarschaft.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) als Sozialpädagog*in oder Sozialer Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung, erfolgreich abgeschlossen.
  • Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Gesundheits- und Soziale Dienste
  • oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II.
Führerschein:
Sie verfügen über den Führerschein Klasse B.
weitere Voraussetzungen:
  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert.: Die Anwendung von Fachsoftware (SoPart) ist Ihnen vertraut – oder Sie sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet

Sie bringen eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift mit. Ihr soziales Verständnis zeigen Sie im Umgang mit Menschen mit besonders schwierigen sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Problemen häufig auch aus anderen Kulturkreisen. Im Umgang mit Menschen in besonderen Krisensituationen und im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenslagen zeigen Sie ein hohes Maß an Konfliktfähigkeit.

Wir Bieten:
  • die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
  • den individuellen Aufstieg in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
  • die Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit und von Teilzeitregelungen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
Besonderheiten:

Gut zu wissen

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe 180,00 Euro (bei Vollzeittätigkeit).

Die Stellen sind unter der Voraussetzung des Teilens des Arbeitsplatzes teilbar.

Die Hausbesuche sind in nicht immer barrierefreien Gebäuden durchzuführen.

Wir setzen uns im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes aktiv dafür ein, Frauen im Beruf zu fördern und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Und auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen – daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit den verschiedensten Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 08. Dezember 2024 die Referenznummer 02648(3) an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.

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Werden Sie Teil des Teams.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Nähere Informationen:

Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen!

Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Maj-Britt Friedebold, Tel.: 0431 901-4665, und Swea Rohwer, Tel.: 0431 901-3660, zur Verfügung.

Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Dennis Straßburg, Tel.: 0431 901-5284, weiter.

www.kiel.de