Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Studium. Sie sind staatlich anerkannte*r Sozialpädagog*in bzw. haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter jeweils mit staatlicher Anerkennung oder einen entsprechend vergleichbaren Studiengang aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i.V.m § 28 Abs.3 KitaG) erfolgreich abgeschlossen. Folgende Personen sind zugelassen:
- Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder in der Erziehungswissenschaft,
- Diplompsycholog*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Psychologie mit relevanten Studieninhalten insbesondere im Bereich kindliche Entwicklung, sprachliche Bildung oder Grundlagen zur Erziehung,
- Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt beziehungsweise mit 2. Staatsexamen für Grundschulen oder Sonderpädagogik,
- Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Bildungswissenschaftler*in und Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, die im Zweitfach Pädagogik studiert haben,
- Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung und
- Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind.
- Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen (Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr.4 i.V.m § 7 PQVO i.V.m §28 Abs. 5 KitaG [nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist].
- Studium. Sie sind staatlich anerkannte*r Sozialpädagog*in bzw. haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter jeweils mit staatlicher Anerkennung oder einen entsprechend vergleichbaren Studiengang aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i.V.m § 28 Abs.3 KitaG) erfolgreich abgeschlossen. Folgende Personen sind zugelassen:
- weitere Voraussetzungen:
- Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und hiervon mindestens 3 Jahre Leitungserfahrung bzw. Erfahrung als Ständige Vertretung liegen hinter Ihnen.
- Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und verfügen über Verwaltungskenntnisse, bzw. Sie sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen.
- Gesundheitsnachweise. Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz bei.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage Konflikte konstruktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz.
Darüber hinaus besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren.
Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.
- Wir Bieten:
- ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
- fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
- abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
- passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
- für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“
- Besonderheiten:
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung und der Arbeitsplatzteilung. Die Öffnungszeiten der Einrichtung müssen abgedeckt werden.
Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Postalisch eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Unsere Ausschreibungsgrundsätze finden Sie auch hier: kiel.de/unsere-grundsätze.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 15. Dezember 2024 die Referenznummer 03483 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
- Nähere Informationen:
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Karolina Littek, Tel.: 901-3130 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Nino Schumann, Tel. 0431 901-2231 weiter.