Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Ausbildung. Sie haben eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Notfallsanitäter*in oder eine Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf (z.B. als Krankenpflegekraft oder Medizinische*r Fachangestellte*r) erfolgreich abgeschlossen und bringen zudem eine Ausbildung als staatlich anerkannte*r Rettungssanitäter*in mit einer Berufserfahrung von mindestens 100 Notfalleinsätzen gemäß §2 Abs. 7 SHRDG mit.
- Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und haben Fortbildungen an der Akademie der Feuerwehr zur „Führungsausbildung TVöD Rettungsdienst“ im Umfang von 328 Schulstunden absolviert bzw. sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Feuerwehr sowie die Ausbildung als staatlich anerkannte*r Notfallsanitäter*in
- Zugelassen werden auch Beamt*innen, die die Voraussetzungen für den Praxisaufstieg gem. § 56 LAPVOFeu erfüllen (bitte fügen Sie in diesem Falle eine aktuelle dienstliche Beurteilung bei, die nicht älter als ein Jahr ist) oder die über den erfolgreichen Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf (z.B. als Krankenpflegekraft oder Medizinische*r Fachangestellte*r) verfügen sowie die Bereitschaft mitbringen, ein Studium der Fachrichtung Notfallpädagogik, Medizinpädagogik oder Pädagogik im Rettungsdienst abzuschließen.
- Führerschein:
- Die Fahrerlaubnis Klasse C1.
- weitere Voraussetzungen:
Wir erwarten darüber hinaus von allen Bewerber*innen Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
- Innerhalb der letzten 2 Jahre ist eine mind. einjährige Tätigkeit als Notfallsanitäter*in, Rettungsassistent*in, Rettungssanitäter*in auf Rettungswagen und / oder Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich oder
- eine 2-jährige Tätigkeit beispielsweise ehrenamtlich bei einer Schnelleinsatzgruppe bzw. Sondereinsatzgruppe (SEG) oder im Sanitätsdienst der Bundeswehr.
- Bei Beamt*innen ist zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung im Brandschutz und Rettungsdienst erforderlich.
- Eine absolvierte berufspädagogische Zusatzqualifikation (Praxisanleiter*in) gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-APrV) im Umfang von 300 Schulstunden ist erforderlich.
- Ein umfangreiches rettungsdienstliches Wissen sowie Kenntnisse einschlägiger Rechtsvorschriften (z.B. Brandschutzgesetz, Rettungsdienstgesetz, Notfallsanitäter*innengesetz inkl. Prüfungsverordnung, Mitbestimmungsgesetz, Landesverwaltungsgesetz, AAO, u.a.), EDV-Grundkenntnisse (Word, Excel, PowerPoint, Zoom), Kenntnisse in sonstiger Software, bspw. Anwendungen zur Visualisierung von Inhalten, Software für Online-Schulungen oder E-Learning-Plattformen und Schulsoftware, bspw. Leweso oder Smedex oder Personalverwaltungssoftware sind erforderlich bzw. muss die Bereitschaft bestehen, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit
Sie besitzen die ausgeprägte Fähigkeit, mit Kolleg*innen oder Externen hilfsbereit zusammenzuarbeiten und dabei die Beiträge anderer offen aufzunehmen und angemessen zu berücksichtigen. Die Ihnen übertragenen Aufgaben erledigen Sie eigenverantwortlich. Die für das Gesamtgefüge des Amtes überaus wichtige Aufgabe der Aus- und Weiterbildung setzt voraus, dass Sie Ihr umfangreiches Fachwissen motiviert und mit Überzeugung an neues und vorhandenes Personal weiterzugeben verstehen. Die Bereitschaft zum fachlichen Austausch ist von Vorteil.
- Wir Bieten:
Ihre Vorteile
- ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
- Arbeit für eine Stadt von morgen in interdisziplinären Teams mit fachlicher Expertise
- fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
- abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
- passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
- Besonderheiten:
Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle
Gelegentlich finden Lehrveranstaltungen am Abend oder am Wochenende statt. Ebenso finden gelegentliche Lehrveranstaltungen an anderen Orten wie z.B. im Jugendfeuerwehrzen-trum Rendsburg statt. Die Arbeit erfolgt oft in Eigenverantwortung, teilweise auch im Rahmen einer Gruppe. Zusätzlich wird regelmäßig die Funktion des*der Lehrgangsleiter*in übernommen.
Die Stellen sind nicht teilbar.
Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Postalisch eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Unsere Ausschreibungsgrundsätze finden Sie auch hier: kiel.de/unsere-grundsätze.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 17. Dezember 2023 die Referenznummer 10827 an.
Werden Sie Teil des Teams.
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
- Nähere Informationen:
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Ihr Kontakt bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle ist: Martin Guttchen, Tel. 0431 5905 300.
Zuständig im Team Personalgewinnung ist: Anna-Lena Ruske, Tel. 0431 901 2237.