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Dienstgruppenleiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
28.07.2024
Beginn:
ab sofort
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

bis zur EG 9c TVöD / A 10 SHBesG

Stellenbeschreibung:

Kiel sucht frische Köpfe.

Kieler Ordnungsamt sucht Unterstützung

Unser Team sucht mehrere neue Kolleg*innen.

Starten Sie bei uns als

Dienstgruppenleiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst

(vergütet bis zur EG 9c TVöD / A 10 SHBesG)

und werden Sie ab sofort Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe 

Sie l(i)eben Sicherheit und Ordnung und verstehen sich als Dienstleister*in für die Menschen in unserer Stadt? Dann Sind Sie bei uns genau richtig! Willkommen an Bord im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD).

Darüber hinaus stehen folgende Aufgaben an:

  • Sie übernehmen die Fach- und Dienstaufsicht über die zugeordneten Mitarbeiter*innen und planen und koordinieren die täglichen Einsätze für die Dienstgruppe im gesamten Stadtgebiet.
  • Sie sind verantwortlich für die Mitarbeit und Koordinierung bei der Organisation von Schwerpunkteinsätzen in Kieler Stadtteilen. Des Weiteren besetzen Sie die Stadtwache bzw. Leitstelle des KOD.
  • Sie wirken bei der Schulung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen mit.
  • Sie nehmen am Streifen – und Präsenzdienst teil.

Wo Sie wirken - Ihr Arbeitsumfeld

Wir bieten Ihnen einen Arbeitsbereich mit derzeit 15 Mitarbeiter*innen in einer Dienstgruppe an, den Sie aktiv mit Ihren Ideen mitgestalten können. Dabei ist uns die Weiterentwicklung als Team genauso wichtig wie die individuelle Förderung Ihrer persönlichen Fähigkeiten.

Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sorgen für Ordnung in unserer Stadt. Sie kontrollieren, klären auf, geben Auskunft und ahnden Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten. Der KOD ist durch seine Uniform für die Bevölkerung jederzeit erkennbar und ansprechbar. Bürger*innen haben dadurch die Möglichkeit, sich bei Vorkommnissen

oder drohenden Missständen direkt an die Kräfte des KOD vor Ort zu wenden.

Darüber hinaus ist der KOD präventiv und beratend tätig und seine Mitarbeiter*innen stehen unmittelbar als kompetente städtische Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Die Mitarbeiter*innen repräsentieren mit ihrem Auftreten und ihrem Handeln die Landeshauptstadt Kiel. In seinem Einsatzgebiet ist der KOD für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen sowie Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig und trägt dazu bei, dass Kiel eine attraktive und sichere Stadt bleibt.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Sie verfügen über die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Justiz oder Zoll
  • oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in einem der folgenden Studienfächer:
    • Verwaltungsmanagement, Public Management
    • Staats- und Verwaltungswissenschaft
    • Öffentliches Recht
    • Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste Staatsprüfung)
  • oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II.
  • Die erfolgreiche Teilnahme am Besuch des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ ist erforderlich bzw. bringen Sie die Bereitschaft mit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Führerschein:
Sie verfügen über den Führerschein Klasse B.
weitere Voraussetzungen:
  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens ein Jahr Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung liegen hinter Ihnen. Eine erste Leitungserfahrung, auch im Rahmen einer Stellvertretung, ist von Vorteil.
    • Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe eins, Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Justiz oder die Laufbahnprüfung des mittleren nichttechnischen Dienstes, Fachrichtung Zoll, (die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis)
    • oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
    • oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I.
  • Die erfolgreiche Teilnahme am Besuch des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ ist erforderlich. Der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II ist erforderlich bzw. bringen Sie die Bereitschaft mit, diesen kurzfristig nachzuholen. Hierfür ist es notwendig, dass der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I bereits vorliegt.
  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung im Bereich eines KOD oder eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in einem Bereich mit intensivem Publikumsverkehr liegen hinter Ihnen. Eine erste Leitungserfahrung, auch im Rahmen einer Stellvertretung, ist von Vorteil.
  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Die Anwendung der Fachsoftware WinOwig sowie Kenntnisse über das Kieler Stadtgebiet sind erforderlich mit bzw. bringen Sie die Bereitschaft mit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Des Weiteren sind vertiefte Kenntnisse im Ordnungsrecht, im Gefahrenabwehrrecht und der angrenzenden Rechtsnormen sowie der städtischen Satzungen und Verordnungen erforderlich bzw. müssen kurzfristig erworben werden.
  • Schwimmabzeichen. Sie verfügen über das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit 

Sie haben die Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall über einen längeren Zeitraum und in schwierigen Lagen den Überblick zu behalten und auftretende Schwierigkeiten sicher zu überwinden.

Sie übernehmen gerne Verantwortung und zeichnen sich durch Ihre ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten aus.

Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeitende ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.

Wir Bieten:

Ihre Vorteile

  • ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
  • Arbeit für eine Stadt von morgen in interdisziplinären Teams mit fachlicher Expertise
  • fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
Besonderheiten:

Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle 

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 SHBesG möglich. Bis zum erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs II wird eine Zulage von EG 9a zur EG 9c gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EntgO (VKA) gezahlt.

Wir freuen uns, wenn Sie über folgende Zusatzqualifikationen verfügen: Ersthelfer*in, Brandschutzhelfer*in, Lehrgang Grundqualifizierung für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie zwei Führungskräftefortbildungen - und erwarten andernfalls Ihre Bereitschaft zur Weiterqualifizierung im Job.

Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung und des Teilens eines Arbeitsplatzes.

Der Einsatz erfolgt werktags und an Sonn- und Feiertagen im Schichtdienst in der Zeit von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr (September bis April) / 01:00 Uhr (Mai bis September).

Im Rahmen der Tätigkeit müssen Orte aufgesucht werden, deren Zugänge nicht immer barrierefrei sind.

Als Fortbewegungsmittel stehen neben Kraftfahrzeugen auch Dienstfahrräder (E-Bikes) zur Verfügung.

Sie tragen im Innen- und Außendienst eine Uniform. Da es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von körperlicher Gewalt kommen kann, ist es notwendig, dass die erlernten Abwehrtechniken eingesetzt werden können. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte einer Person aufgeholfen und/oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können. Die dienstliche Ausstattung mit einer Schlag- und Stichschutzweste (ca. 5 kg) ist auch im Sommer bei hohen Temperaturen zu tragen.

Die*Der Stelleninhaber*in ist im Außendienst ebenfalls den Witterungseinflüssen ausgesetzt und muss sich z.T. auch in unwegsamen Gelände bewegen.

Abschließend muss die die Fähigkeit zum Heben von schweren Lasten bis zu 100 kg und Schwindelfreiheit gegeben sein.

Auf Grund des Außendienstes müssen Sie für diese Stelle gesundheitlich geeignet und körperlich belastbar sein. Dies wird durch einen Fitnesstest im Bewerbungsverfahren und eine arbeitsmedizinische Untersuchung abgeprüft.

Gern ermöglichen wir eine Hospitation.

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Postalisch eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet. Unsere Ausschreibungsgrundsätze finden Sie auch hier: kiel.de/unsere-grundsätze.

Gewünschte Bewerbungsform:

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 28. Juli 2024 die Referenznummer 01274 an.

Werden Sie Teil des Teams.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Nähere Informationen:

Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen!

Ihr Kontakt bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle ist: Rajko Wengel, Tel. 0431 901 4212.

Zuständig im Team Personalgewinnung ist: Anna-Lena Ruske, Tel. 0431 901 2237.

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