Schulische Assistenzkraft (w/m/d)

Art:
Teilzeit
Bewerbungsfrist:
22.04.2025
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst

Stellenbeschreibung:

Der Schulverband Nortorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Schulische Assistenzkraft (w/m/d)

für die Grundschulen des Schulverbandes Nortorf mit den Standorten in Nortorf, Bargstedt, Emkendorf, Groß Vollstedt, Langwedel und Timmaspe. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit durchschnittlich 23,40 Wochenstunden am Vormittag. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Schulische Assistenzkräfte sollen die Arbeit von Grundschulen unterstützen, indem sie unter Anleitung von Lehrkräften vor allem:

  • Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial leisten sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und Schüler beitragen,
  • an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler mitwirken, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistieren,
  • pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste) mitgestalten. 

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:

Für diese Aufgaben können sich bewerben:

1. Erzieherinnen und Erzieher, sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten sowie Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie andere vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Die Eingruppierung dieser Schulischen Assistenzkräfte bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und ist bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen, insbesondere aufgrund der persönlichen Qualifikationen, von Entgeltgruppe S3 bis Entgeltgruppe S8a des TVöD Sozial- und Erziehungsdienst möglich. 

2. Sozial erfahrene Personen, die sich wenigstens drei Jahre in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld - zum Beispiel im Rahmen von Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung - schon bewährt haben. Die Eingruppierung dieser Schulischen Assistenzkräfte bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen mindestens nach Entgeltgruppe S2 des TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.

weitere Voraussetzungen:

Schulische Assistenzkräfte müssen über die Fähigkeit und die Bereitschaft verfügen, Lernprozesse unter der Anleitung von Lehrkräften fördernd zu begleiten, Kindern zugewandt und mitfühlend zu begegnen und in Konfliktsituationen durch umsichtiges Verhalten und insbesondere durch das Gespräch empathisch an einer Lösung mitzuwirken. 

Von der Schulischen Assistenzkraft wird erwartet, dass sie neben Grundkenntnissen der schulischen Organisation sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen vor allem Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung haben.

Über diese Qualifikationserfordernisse hinaus wird von der Schulischen Assistenzkraft die Bereitschaft verlangt, regelmäßig an den vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Wir Bieten:

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, dass die Schulferien als bezahlte arbeitsfreie Phase über den Umfang des Anspruchs auf Erholungsurlaub hinausreichen. Die außerhalb der Schulferien liegende Arbeitszeit erhöht sich daher entsprechend.

Besonderheiten:

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Schulverband Nortorf unterstützt aktiv die Gleichstellung aller Geschlechter. 

Gewünschte Bewerbungsform:

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 13.04.2025 unter Angabe der Kennziffer 19-2025-02 an die

Verbandsvorsteherin des

Schulverbandes Nortorf

über das Amt Nortorfer Land

Niedernstraße 6

24589 Nortorf

gern auch per Mail, im PDF-Format, an bewerbung@amt-nortorfer-land.de.

Die Bewerbung sollte nach Möglichkeit Auskunft über die telefonische Erreichbarkeit geben. 

Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich am Nachmittag des 22.04.2025 stattfinden, sodass eine Einladung kurzfristig telefonisch oder per E-Mail erfolgen würde.

Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe zu, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden.

Nähere Informationen:

Weitere Auskünfte erhalten Sie über das Amt Nortorfer Land bei Frau Schicker (Tel. 04392/401211).

www.amt-nortorfer-land.de